Sachsen-Anhalt
Fischerprüfungen finden mindestens einmal jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt. Prüfungsbehörde sind die Unteren Fischereibehörden, die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Anglervereinen und anderen Bildungsträgern angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Fachgebiete
1. Fischkunde (insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fische in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten)
2. Gewässerkunde (Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege)
3. Gerätekunde (erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden)
4. Rechtskunde (Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht)
Für den schriftlichen Prüfungsteil erstellt die Obere Fischereibehörde einen landeseinheitlichen Prüfungsbogen mit mindestens 60 Fragen, 15 aus jedem Fachgebiet. Dieser ist allen Prüfungsbehörden rechtzeitig vor Prüfungsbeginn in ausreichender Anzahl in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag darf erst zu Beginn der Prüfung geöffnet werden. Jedem Prüfling ist ein Fragebogen zu übergeben, den dieser vor Beantwortung der Prüfungsfragen gut lesbar mit seinem Namen zu kennzeichnen hat. Die schriftlichen Fragen sind innerhalb einer Zeit von 120 Minuten zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 75 % (45 Fragen) der Fragen richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V.
Mansfelder Straße 33
06108 Halle/Saale
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Verein für Angler- und Naturfreunde, Wernigerode
Anglerverein Stendal, Stendal
SV Bodeaue-Hadmersleben e. V., Hadmersleben
Hallerischer Anglerverein, Halle
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Fischerprüfungen finden mindestens einmal jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt. Prüfungsbehörde sind die Unteren Fischereibehörden, die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Anglervereinen und anderen Bildungsträgern angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Fachgebiete
1. Fischkunde (insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fische in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten)
2. Gewässerkunde (Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege)
3. Gerätekunde (erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden)
4. Rechtskunde (Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht)
Für den schriftlichen Prüfungsteil erstellt die Obere Fischereibehörde einen landeseinheitlichen Prüfungsbogen mit mindestens 60 Fragen, 15 aus jedem Fachgebiet. Dieser ist allen Prüfungsbehörden rechtzeitig vor Prüfungsbeginn in ausreichender Anzahl in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag darf erst zu Beginn der Prüfung geöffnet werden. Jedem Prüfling ist ein Fragebogen zu übergeben, den dieser vor Beantwortung der Prüfungsfragen gut lesbar mit seinem Namen zu kennzeichnen hat. Die schriftlichen Fragen sind innerhalb einer Zeit von 120 Minuten zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 75 % (45 Fragen) der Fragen richtig beantwortet hat.
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