Sachsen
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Nachweis der fischereilichen Sachkunde des Antragstellers. Lediglich Jugendliche, die das 9., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind von diesem Sachkundenachweis befreit und bekommen einen Jugendfischereischein ohne Sachkundenachweis. Jugendfischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Jugendliche können auch bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres an der Fischereiprüfung teilnehmen und erhalten nach Bestehen einen „normalen“ Fischereischein, mit dem sie ohne Begleitung das Angeln ausüben dürfen.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Gesetzeskunde
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind. Das erfolgreiche Bestehen wird durch ein amtliches und lebenslang gültiges Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis) bestätigt und berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines.
Die Fischereiprüfung wird online am PC absolviert und umfasst 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren innerhalb von 90 Minuten zu beantworten sind
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Anglerverband Mittlere Mulde e. V., Leipzig-Engelsdorf
Angelzentrum Leipzig, Leipzig
Angelverein Kreischa, Gombsen
Ausbilder Claus Hocke, Großenhain
Angelmarkt Kunz, Burkhardtsdorf-OT Meinersdorf
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Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Nachweis der fischereilichen Sachkunde des Antragstellers. Lediglich Jugendliche, die das 9., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind von diesem Sachkundenachweis befreit und bekommen einen Jugendfischereischein ohne Sachkundenachweis. Jugendfischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Jugendliche können auch bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres an der Fischereiprüfung teilnehmen und erhalten nach Bestehen einen „normalen“ Fischereischein, mit dem sie ohne Begleitung das Angeln ausüben dürfen.
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1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
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Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 45 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet sind. Das erfolgreiche Bestehen wird durch ein amtliches und lebenslang gültiges Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis) bestätigt und berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines.
Die Fischereiprüfung wird online am PC absolviert und umfasst 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren innerhalb von 90 Minuten zu beantworten sind
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