Angeltrainer - SICHER DURCH DIE FISCHERPRÜFUNG
 
 
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Nordrhein-Westfalen

Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) angeboten. Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.

Fachgebiete

1. Allgemeine Fischkunde

2. Spezielle Fischkunde

3. Gewässerkunde und Fischhege

4. Natur- und Tierschutz

5. Gerätekunde

6. Gesetzeskunde

Jedem Bewerber ist ein Fragebogen mit 60 Fragen, 10 aus jedem Fachgebiet ausgewählten Fragen zur schriftlichen Beantwortung vorzulegen. Die Beantwortungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung darf insgesamt nur für bestanden erklärt werden, wenn mindestens 45 Fragen – davon mindestens 6 aus den jeweiligen Prüfungsgebieten richtig beantwortet und im praktischen Teil mindestens 25 von 28 Punkten erreicht worden sind.

Kontakt

Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Sprakeler Straße 409
48159 Münster

Referenzen:

Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:

SAV Emsland Rheine e. V., Rheine
Fischereiverband Ravensberg, Bad Oeynhausen
ASV „Früh auf“ 1934 e. V., Castrop-Rauxel

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