Berlin
Die Anglerprüfung ist eine staatliche Prüfung die von den Anglerverbänden in Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgenommen wird. Der Fragenkatalog ist freigegeben.
Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.
Fachgebiete
In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1. Allgemeine Fischkunde und Fischhege
2. Spezielle Fischkunde
3. Pflege der Fischgewässer
4. Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer
5. Fanggeräte und deren Gebrauch
6. Behandlung gefangener Fische - einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Es werden aus jedem der 6 Themengebiete 10 Fragen gestellt, insgesamt 60 Fragen. Zu diesen Fragen gibt es je 3 Antworten, von denen die richtige Antwort angekreuzt werden muss. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen muss man mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten. Hierbei ist zu beachten, dass man pro Themengebiet nicht mehr als 4 falsche Antworten haben darf.
Kontakt
VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V.
Priesterweg 4
10829 Berlin
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
VDSF LV Berlin-Brandenburg e. V., Berlin
Landesverband Berlin e. V., Berlin-Friedrichshafen
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Die Anglerprüfung ist eine staatliche Prüfung die von den Anglerverbänden in Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgenommen wird. Der Fragenkatalog ist freigegeben.
Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat.
Fachgebiete
In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1. Allgemeine Fischkunde und Fischhege
2. Spezielle Fischkunde
3. Pflege der Fischgewässer
4. Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer
5. Fanggeräte und deren Gebrauch
6. Behandlung gefangener Fische - einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Es werden aus jedem der 6 Themengebiete 10 Fragen gestellt, insgesamt 60 Fragen. Zu diesen Fragen gibt es je 3 Antworten, von denen die richtige Antwort angekreuzt werden muss. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Um die Prüfung zu bestehen muss man mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantworten. Hierbei ist zu beachten, dass man pro Themengebiet nicht mehr als 4 falsche Antworten haben darf.
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