Baden-Württemberg
Die staatlich Fischerprüfung wird einmal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen. Termin für die staatliche Fischerprüfung ist der 3. Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zuständig für die Prüfung ist das Ministerium. Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. - 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Fachgebiete
Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan behandelt:
1. Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische
2. Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
3. Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
4. Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.), Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische (mind. 2 Std.)
5. Gesetzeskunde (mind. 5 Std.): für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen wie z. B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht
Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Es sind innerhalb von 120 Minuten, 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
Reitzensteinstraße 8
70190 Stuttgart
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Angelverein Weitingen, Rottenburg-Eckenweiler
Württembergischer Angelverein e. V., Stuttgart
ASV Pforzheim, Pforzheim
Bezirksfischerei Lein-Rems e. V., Schwäbisch Gmünd
Hohenloher Fischereiverband e. V. Künzelsau e. V., Ingelfingen
ASV Leon, St. Leon-Rot
ASV Frühauf Radolfzell, Radolfzell
Angelverein Ichenheim, Neuried
Fischereiverein Dellmensingen, Erbach-Dellmensingen
ASV Wolterdingen, Donaueschingen
Fischereiverein Wendlingen e. V., Wendlingen
Fischereiverein Esslingen e. V., Ebersbach
nach oben
zurück zur Fischerprüfung
Die staatlich Fischerprüfung wird einmal im Jahr von den Landratsämtern und Stadtkreisen abgenommen. Termin für die staatliche Fischerprüfung ist der 3. Freitag im November. Sie ist landeseinheitlich. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Zuständig für die Prüfung ist das Ministerium. Der Teilnehmer muss bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben. Vom 10. - 18. Lebensjahr muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Fachgebiete
Im Einzelnen werden in insgesamt mindestens 30 Pflichtstunden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan behandelt:
1. Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.): Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische
2. Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.) Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
3. Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.): Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
4. Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen: Theorie (mind. 3 Std.), Praktische Ausbildung an Geräten (mind. 4 Std.), Versorgung und Verwerten gefangener Fische (mind. 2 Std.)
5. Gesetzeskunde (mind. 5 Std.): für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen wie z. B. Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht
Die Fischerprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Nur in Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Es sind innerhalb von 120 Minuten, 60 Fragen, 12 aus jedem Fachgebiet zu beantworten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
Reitzensteinstraße 8
70190 Stuttgart
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Angelverein Weitingen, Rottenburg-Eckenweiler
Württembergischer Angelverein e. V., Stuttgart
ASV Pforzheim, Pforzheim
Bezirksfischerei Lein-Rems e. V., Schwäbisch Gmünd
Hohenloher Fischereiverband e. V. Künzelsau e. V., Ingelfingen
ASV Leon, St. Leon-Rot
ASV Frühauf Radolfzell, Radolfzell
Angelverein Ichenheim, Neuried
Fischereiverein Dellmensingen, Erbach-Dellmensingen
ASV Wolterdingen, Donaueschingen
Fischereiverein Wendlingen e. V., Wendlingen
Fischereiverein Esslingen e. V., Ebersbach
nach oben
zurück zur Fischerprüfung
Heintges Lehr- und Lernsystem GmbH, Leopoldstr. 4, 95615 Marktredwitz - Tel. 09231/4198 - Fax 09231/4199 - E-Mail: lehrundlern@heintges.de -
Impressum







