Thüringen
Die Prüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Hauptwohnung hat. Mit Einwilligung der zuständigen Unteren Fischereibehörde kann die Prüfung auch vor dem Prüfungsausschuss einer anderen Fischereibehörde abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden von den Unteren Fischereibehörden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr angesetzt. Sie sind von der Unteren Fischereibehörde mindestens 3 Monate zuvor in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Natur-, Tier- und Umweltschutz
5. Gerätekunde
6. Gesetzeskunde
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit je 10 Fragen aus jedem Fachgebiet, insgesamt 60 Fragen, die innerhalb 90 Minuten zu beantworten sind. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und aus jedem Fachgebiet 6 Fragen richtig beantworten hat.
Kontakt
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Thüringer Landesangelfischereiverband e. V., Erfurt
Angelfischerverband Ostthüringen e. V., Meuselwitz
Ausbilder Manfred Goldschmidt, Themar
AV Nördlicher Ettersberg e. V., Berlstedt
AV Saalfeld e. V., Saalfeld
Angelverein Weida und Umgebung e. V., Steinsdorf
Fischereischule der IG Großbrembach, Erfurt
Angler-Union Jena, Jena
Kreisfischereiverein Saale-Wisenta e. V., Schleiz
SFV „Talsperre“ e.V. Deesbach, Steinheid
Anglerverein 1955 Triebes e. V., Zeulenroda/Triebes
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Die Prüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Hauptwohnung hat. Mit Einwilligung der zuständigen Unteren Fischereibehörde kann die Prüfung auch vor dem Prüfungsausschuss einer anderen Fischereibehörde abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden von den Unteren Fischereibehörden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr angesetzt. Sie sind von der Unteren Fischereibehörde mindestens 3 Monate zuvor in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.
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2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Natur-, Tier- und Umweltschutz
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