Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Wer die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das 10. Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten)
2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen Fischarten)
3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden, praktische Handhabung der Fanggeräte)
4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen)
5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und Umweltrechts sowie des fischereispezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische)
Die Prüfungsbögen enthalten jeweils 12 Fragen aus den aufgeführten Sachgebieten, insgesamt 60 Fragen. Die Beantwortungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Siedlung 18 a
19065 Görslow
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., Görslow
Ausbilder Horst Langenau, Dassow
Ausbilder Adelheid Meier, Wolgast
nach oben
zurück zur Fischerprüfung
Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Wer die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das 10. Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten)
2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen Fischarten)
3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden, praktische Handhabung der Fanggeräte)
4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen)
5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und Umweltrechts sowie des fischereispezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische)
Die Prüfungsbögen enthalten jeweils 12 Fragen aus den aufgeführten Sachgebieten, insgesamt 60 Fragen. Die Beantwortungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 6 Fragen je Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Kontakt
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Siedlung 18 a
19065 Görslow
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., Görslow
Ausbilder Horst Langenau, Dassow
Ausbilder Adelheid Meier, Wolgast
nach oben
zurück zur Fischerprüfung
Heintges Lehr- und Lernsystem GmbH, Leopoldstr. 4, 95615 Marktredwitz - Tel. 09231/4198 - Fax 09231/4199 - E-Mail: lehrundlern@heintges.de -
Impressum







