Bremen
Die Fischereiprüfung in der Freien Hansestadt Bremen wird vom Landesfischereiverband Bremen e. V. durchgeführt. Zur Fischereiprüfung sind Personen zugelassen, die an einem Vorbereitungslehrgang des
Landesfischereiverbandes Bremen e. V. teilgenommen haben und im Jahr der Prüfung mindestens das 14. Lebensjahr vollenden. Bei Minderjährigen ist der Anmeldung zur Prüfung eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen. Der Fragenkatalog ist nicht freigegeben.
Fachgebiete
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde (das Wasser als Lebenselement der Fische, Fischhege und Gewässerpflege)
4. Gerätekunde
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
6. Gesetzeskunde
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten bestehen aus einem Fragebogen mit je 10 Fragen aus den bezeichneten Gebieten, insgesamt 60 Fragen, den die Prüflinge unter Aufsicht auszufüllen haben. Die schriftliche Prüfung darf höchstens 90 Minuten dauern. Die Fragebogen sind so zu gestalten, dass die Beantwortung der Fragen durch Ankreuzen einer von drei vorgeschlagenen Antworten möglich ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem bezeichneten Gebiet mindestens 6 Punkte und als Gesamtergebnis mindestens 45 Punkte erreicht werden.
Kontakt
Landesfischereiverband Bremen e. V.
Grambker Heerstraße 141
28719 Bremen
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Landesfischereiverband Bremen e. V., Bremen
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Die Fischereiprüfung in der Freien Hansestadt Bremen wird vom Landesfischereiverband Bremen e. V. durchgeführt. Zur Fischereiprüfung sind Personen zugelassen, die an einem Vorbereitungslehrgang des
Landesfischereiverbandes Bremen e. V. teilgenommen haben und im Jahr der Prüfung mindestens das 14. Lebensjahr vollenden. Bei Minderjährigen ist der Anmeldung zur Prüfung eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen. Der Fragenkatalog ist nicht freigegeben.
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1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde (das Wasser als Lebenselement der Fische, Fischhege und Gewässerpflege)
4. Gerätekunde
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
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Die schriftlichen Prüfungsarbeiten bestehen aus einem Fragebogen mit je 10 Fragen aus den bezeichneten Gebieten, insgesamt 60 Fragen, den die Prüflinge unter Aufsicht auszufüllen haben. Die schriftliche Prüfung darf höchstens 90 Minuten dauern. Die Fragebogen sind so zu gestalten, dass die Beantwortung der Fragen durch Ankreuzen einer von drei vorgeschlagenen Antworten möglich ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem bezeichneten Gebiet mindestens 6 Punkte und als Gesamtergebnis mindestens 45 Punkte erreicht werden.
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