Brandenburg
Die Prüfung in Brandenburg findet nach Bedarf statt. Der Fragenkatalog ist freigegeben. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, der Obersten sowie der örtlichen Unteren Fischereibehörde können bei der Prüfung zugegen sein. Die zuständige Stelle erstellt für jeden Prüfungstermin einen einheitlichen Fragebogen mit Fragen aus einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Fragenkatalog. Die als richtig anerkannte Antwort wird festgelegt.
Fachgebiete
1. Fischkunde und –hege (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Fischorgane, Unterscheidung einheimischer Fischarten, häufig auftretende Fischkrankheiten, Notwendigkeit von Besatzmaßnahmen, Naturnahrung, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse)
2. Pflege der Fischgewässer (insbesondere fischereiliche Gewässerkunde, Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, Ufer- und Gelegeschutz, Mittel und Geräte zur Gewässerinstandhaltung)
3. Fanggeräte und deren Gebrauch (insbesondere zulässige und verbotene Fanggeräte und Fangmethoden)
4. Behandlung der gefangenen Fische (insbesondere Umgang mit geschützten und untermaßigen Fischen, Tötung und Aufbewahrung von Fischen)
5. Einschlägige Rechtsvorschriften (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereirechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts und des Naturschutzrechts)
Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von 120 Minuten 60 Fragen, davon jeweils 12 aus den genannten Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. Der Bewerber hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten drei Antworten er für richtig hält. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten 60 Fragen richtig beantwortet hat und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet sind.
Kontakt
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Referenzen:
Unsere Unterlagen werden in einer Vielzahl von Vorbereitungskursen zur Fischerprüfung eingesetzt, unter anderem bei:
Paravicini Ekkehart Anglerschule Brandenburg, Wittenberge
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Die Prüfung in Brandenburg findet nach Bedarf statt. Der Fragenkatalog ist freigegeben. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, der Obersten sowie der örtlichen Unteren Fischereibehörde können bei der Prüfung zugegen sein. Die zuständige Stelle erstellt für jeden Prüfungstermin einen einheitlichen Fragebogen mit Fragen aus einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Fragenkatalog. Die als richtig anerkannte Antwort wird festgelegt.
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1. Fischkunde und –hege (insbesondere Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Fischorgane, Unterscheidung einheimischer Fischarten, häufig auftretende Fischkrankheiten, Notwendigkeit von Besatzmaßnahmen, Naturnahrung, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse)
2. Pflege der Fischgewässer (insbesondere fischereiliche Gewässerkunde, Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, Ufer- und Gelegeschutz, Mittel und Geräte zur Gewässerinstandhaltung)
3. Fanggeräte und deren Gebrauch (insbesondere zulässige und verbotene Fanggeräte und Fangmethoden)
4. Behandlung der gefangenen Fische (insbesondere Umgang mit geschützten und untermaßigen Fischen, Tötung und Aufbewahrung von Fischen)
5. Einschlägige Rechtsvorschriften (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereirechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts und des Naturschutzrechts)
Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von 120 Minuten 60 Fragen, davon jeweils 12 aus den genannten Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. Der Bewerber hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten drei Antworten er für richtig hält. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens 45 der gestellten 60 Fragen richtig beantwortet hat und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet sind.
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