Angeltrainer - SICHER DURCH DIE FISCHERPRÜFUNG
 
 
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Fischerprüfung

Im Nachfolgenden haben wir einige Informationen zur Fischerprüfung im Allgemeinen sowie wichtige Informationen über Voraussetzungen und Prüfungsbedingungen der einzelnen Bundesländer zusammengetragen:

In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz und es gibt keinen Bundesfischereischein oder „Bundesangelschein". Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind unterschiedlich.

Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.

Fischerprüfung und Fischereischein sind eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen. Zur Prüfung benötigen Sie in der Regel den Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges. Fischerprü-fungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt.

In der Regel müssen Sie Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachweisen:

- Allgemeine Fischkunde (hierzu zählen Kenntnisse zu Körperbau und   Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten)
- Spezielle Fischkunde (umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und -maße)
- Gerätekunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Gesetzeskunde
- Natur- und Tierschutz

Trotz sorgfältiger Recherche können wir für die Richtigkeit der Angaben, unter anderem aufgrund der häufigen Änderungen, keine Haftung übernehmen. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Ausbilder oder Kursleiter.

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